Allgemein
Die bekannteste Behandlungsmethode der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) ist die Akupunktur.
Beschwerden – sowohl körperlicher als auch mentaler Art – werden in der TCM häufig als Ausdruck funktioneller Dysbalancen verstanden, die sich unter anderem in einem gestörten Fluss der Lebensenergie („Qi“) zeigen können. Ziel der Akupunktur ist es, diese Dysbalancen zu regulieren.
Sinnbildlich lässt sich dies mit einem Fluss vergleichen:
Ist das Flussbett durch Geröll blockiert, kann das Wasser nicht mehr frei fließen und staut sich.
Wasser = Qi (dynamische Lebensenergie)
Flussbett = Leitbahnen (Meridiane)
Geröll = funktionelle Blockaden
Durch die gezielte Stimulation definierter Punkte entlang dieser Leitbahnen kann dazu beigetragen werden, den Fluss zu harmonisieren und funktionelle Abläufe zu regulieren.
Akupunktur zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):
Eine Abrechnung der Akupunktur über die gesetzliche Krankenversicherung ist ausschließlich bei zwei klar definierten chronischen Schmerzindikationen möglich:
Chronische Kniegelenksschmerzen bei Kniegelenksarthrose
Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (ohne Ausstrahlung in die Beine)
Voraussetzungen:
Beschwerden bestehen seit mindestens 6 Monaten
Lendenwirbelsäulenschmerzen sind nicht-radikulär
Durchführung von 10 Sitzungen innerhalb von 5 Wochen (in der Regel 2× pro Woche)
Die Anwendung erfolgt hierbei indikationsbezogen, standardisiert und ausschließlich zur Schmerzbehandlung.
Akupunkturbehandlungen bei anderen Beschwerdebildern oder außerhalb dieser Vorgaben sind nicht Bestandteil der GKV-Versorgung und werden als Selbstzahlerleistung (IGeL) bzw. im Rahmen privater Krankenversicherungen abgerechnet.